Ablauf


Beim Erstgespräch wollen wir uns zunächst gegenseitig kennenlernen. Die „Chemie“ muss stimmen, um einen vertrauensvollen Rahmen zu schaffen und damit den Erfolg der Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Dabei klären wir Ihr Anliegen und Ihre Ziele, besprechen das mögliche Vorgehen und den zeitlichen Rahmen.

Je nach Ihrem Bedarf können die Sitzungen im wöchentlichen Rhythmus, aber auch zwei- oder dreiwöchentlich stattfinden. Oft genügen einige wenige Stunden, um Veränderungen in die Wege zu leiten.


Honorar


Bitte bezahlen Sie das Honorar im Anschluss an die Sitzung in bar oder überweisen Sie es monatlich nach Erhalt der Rechnung.


Erstgespräch, telefonisch

kostenfrei


Therapeutische Sitzung

50 Minuten

90 €


Hypnose

50 Minuten

90 €

Bei Verlängerung der Sitzung wird anteilig berechnet

Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

Hausbesuche sind nach Absprache möglich und werden nach Kilometern und Fahrzeit abgerechnet.


Terminabsage


Eine Absage bis zum Vorabend des Termins ist kostenfrei. Im Falle einer Absage am Tag des Termins ist die Hälfte des Honorars zu begleichen. Im Falle einer fehlenden Terminabsage ist das gesamte Honorar zu begleichen.


Kostenerstattung


Selbstzahler
Unabhängig von der jeweiligen Krankenversicherung ist jede(r) Klient(in) zunächst Selbstzahler.

Ihr Vorteil:
Hundertprozentige Diskretion. Beim Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- Kranken- und Zusatzversicherungen oder wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben wollen, werden häufig Fragen zu früheren oder aktuellen psychotherapeutischen Konsultationen gestellt. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten.

Private Krankenversicherung
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.

Gesetzliche Krankenkasse
Die Behandlungskosten werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.

Ich freue mich auf Sie.

Praxis am Nussbaumpark
Nussbaumstraße 14, 6. Stock
80336 München